Promotion nach alter Ordnung

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Das Promotionsverfahren zum Dr. med. und Dr. med. dent. nach alter Ordnung (angemeldet bis 31.12.2013) läuft folgendermaßen ab:
 
Zu Beginn des Promotionsprojekts
Sie müssen direkt nach Beginn Ihres Promotionsprojekts und vor dem 01.01.2014 eine Dissertationsanzeige im Promotionsbüro eingereicht haben und eine Kopie der Anzeige mit Unterschrift und Stempel der Sachbearbeiterin vorlegen können sowie – im Falle eines ausländischen Studienabschlusses – das Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit abgeschlossen haben, um in diesem Verfahren promovieren zu können. Alle anderen Doktoranden fallen unter die neue Ordnung [Link www.mgc.med.tum.de].
Nachdem Sie die Ärztliche Prüfung bestanden haben, beantragen Sie im Dekanat (Frau Vassileva [Link]) die endgültige Eintragung in die Promotionsliste mit diesem Formular (bitte elektronisch ausfüllen) [Link, PDF]. Die Eintragung in die Promotionsliste ist Voraussetzung für die Einreichung der Arbeit. Mit der Bestätigung über die Eintragung in die Promotionsliste können Sie sich als Promotionsstudent immatrikulieren lassen wie hier beschrieben.
 
Einreichen der Dissertation
Vor Einreichen der Dissertation benötigen Sie einen Account auf dem zentralen Promotionsportal „DocGS“ der TUM, über den Sie Ihren Promotionsantrag stellen. Eine Beschreibung für die Anmeldung und die nötigen Unterlagen finden Sie hier
Die Dissertation wird mit dem Antrag und den darauf aufgeführten Unterlagen zuerst über das Portal und nach der Online-Bestätigung auch im Promotionsamt der TUM bei Frau Reisenauer eingereicht und von ihr an die Fakultät weitergeleitet, die anschließend das Promotionsverfahren einleitet. Bitte machen Sie zur Einreichung nach Aufforderung über das Portal einen Termin mit Frau Reisenauer aus.
Die Einreichung der Dissertation ist erst nach erfolgreicher Beendigung des Studiums möglich. Wenn Teile der Arbeit bereits vor Beendigung des Promotionsverfahrens veröffentlicht werden, so muss dies unter Angabe der genauen Publikationsdaten (Autoren, Thema, Zeitschrift) unverzüglich nach Veröffentlichung durch ein formloses Schreiben dem Dekanat angezeigt werden (eine Vorlage finden Sie hier [Link]). Eine Veröffentlichung der vollständigen Dissertation vor Beendigung des Promotionsverfahrens bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fakultät.
Die für die Durchführung des Promotionsverfahrens notwendigen Unterlagen finden Sie hier [Link].
 
Kontakt
Bitte wenden Sie sich in Promotionsangelegenheiten nicht an das allgemeine Sekretariat des Dekanats, sondern an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Vassileva [Link], die Ihnen für weitere Informationen oder Fragen innerhalb der Sprechzeiten gerne zur Verfügung steht.