Außerplanmäßige Professur

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Außerplanmäßige Professur

Auf Antrag der Fakultät für Medizin kann der Präsident der Technischen Universität München Privatdozenten und Privatdozentinnen nach sechsjähriger Tätigkeit als Hochschullehrer oder Hochschullehrerin zum außerplanmäßigen Professor oder zur außerplanmäßigen Professorin bestellen, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind . Die Sechsjahresfrist kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen auf bis zu vier Jahre verkürzt werden.
 
Für die Prüfung der Anträge ist die von der Fakultät eingesetzte „Ständige apl. Kommission“ zuständig. Mitglieder dieser Kommission sind:
• Prof. Dr. Tilo Biedermann (Vorsitzender)
• Prof. Dr. Jürgen Gschwend
• Prof. Dr. Ulrike Protzer
• Prof. Dr. Gabriele Multhoff
• Prof. Dr. Stefan Thorban
• PD Dr. Vanadin Seifert-Klauss (Frauenbeauftragte)
• Franziska Hanus (Studentenvertreterin)
 
Zur Eröffnung des Verfahrens zur Erlangung einer außerplanmäßigen Professur ist ein formaler Antrag an das Dekanat der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München zu richten. Dem Antrag ist ein Lebenslauf, eine Publikationsliste (gemäß Vorlage), eine Auflistung der in Meditum dokumentierten Lehrleistung und eine Aufstellung der Vortragstätigkeit beizufügen. Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Umhabilitation

 

Diese Anträge werden auch von der ständigen apl. Kommission geprüft.