Habilitation

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Habilitationen

Das Habilitationsvorhaben an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bayerischen Hochschulgesetz und in der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Habilitationsordnung der Technischen Universität München.
 
Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.
 
Informationen über den Ablauf einer Habilitation an der Fakultät für Medizin sowie die Formblätter, die für die Durchführung eines Habilitationsverfahrens notwendig sind und aktuelle Terminübersicht der Habil-Kolloquien können Sie unten herunterladen. Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Stephanie Eder zur Verfügung.